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Wohnkomplex

WISSEN SIE WIRKLICH, WAS IHRE IMMOBILIE BRAUCHT?

UNSERE LEISTUNGEN AUF EIGENTÜMEREBENE

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  • Erstellung der jährlichen Abrechnung per 31.12./30.06.

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  • Zahlung des vereinbarten Mieteinnahmen-Überschusses an den/die Eigentümer

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  • Berichtswesen (Reporting) an den/die Eigentümer (Pro Quartal/Halbjahr/Jahr)

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  • Einrichtung eines Haus-Treuhand-Kontos auf Namen des/der Eigentümer. Über dieses Konto sind sämtliche Zahlungen, das Anwesen betreffend, zu tätigen.

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  • Zahlung der Sach- und Haftpflichtversicherungen

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  • Zahlung der Grundsteuer und aller sonstigen öffentlichen, das Haus betreffenden Abgaben

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  • Regelmäßige Zahlungen von Zins- und Tilgungsleistungen für Hypotheken- oder Grundschulddarlehen

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  • Zahlungen der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen und der jährlichen Abschlusszahlungen

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UNSERE LEISTUNGEN AUF MIETEREBENE

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  • Erfassung aller Stammdaten

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  • Vermietung freiwerdender Mietflächen, sowie technische und buchhalterische Abwicklung sämtlicher bestehender Mietverhältnisse

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  • Überprüfung des Mietpreisniveaus

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  • Vorschläge zur Anpassung von Mieterhöhungen

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  • Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen

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  • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten

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  • Sämtliche Vertragsabwicklungen mit Mietern

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  • Mahnungen bei Zahlungssäumigkeit inkl. Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens

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  • Verwaltung der vereinbarten Mietsicherheiten

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  • Überwachung der Hausordnung

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  • Durchführung von Wohnungsbesichtigungen (nach Bedarf)

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  • Erledigung des Schriftverkehrs mit den Mietern im üblichen Umfang

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  • Geltendmachung von Vermieterpfandrechten

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UNSERE LEISTUNGEN AUF OBJEKTEBENE

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  • Ohne Abstimmung mit dem/den Eigentümer(n):

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  • Arbeiten bei drohenden Gefahren oder in Fällen besonderer Dringlichkeit bis zu einem von Ihnen festgelegten Betrag.

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  • In Abstimmung mit dem/den Eigentümer(n):

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  • Beauftragung von größeren Reparaturen, Instandsetzungen, Instandhaltungen und Modernisierungen. Bei baulichen Maßnahmen sowie zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ist die G&B Management berechtigt, zum Zwecke der Einhaltung technisch/statischer sowie baurechtlicher Voraussetzungen bzw. zur Ausschreibung, Kontrolle und Abnahme, Fachleute (z. B. Statiker, Architekten, Bauingenieure) im Namen und für Rechnung des/der Eigentümer/s zu beauftragen.

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  • Erfassung aller Stammdaten des Objektes

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  • Abschluss und Kündigung von Dienstleistungsverträgen/Werkverträgen

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  • Überprüfung, Zahlung und Abnahme von Handwerkerrechnungen

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  • Kurz-, mittel- und langfristige Instandhaltungsplanungen

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  • Durchführung von Objektbegehungen

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  • Abschluss einer Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Leitungswasserversicherung, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (sofern notwendig), soweit noch nicht vorhanden

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  • Regulierung von Versicherungsschäden

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  • Möglicher Einsatz eines Hauswarts oder Hausmeisters

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  • Kontakt mit Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Ämtern auf Rechnung des Eigentümers

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  • Verwaltung der Hausakten und Belege

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