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Wohnkomplex

WEG-Verwaltung

​Wir sind Vertrauensperson sowie Vermittler und stehen unparteiisch für die Interessen der Gemeinschaft und für die Interessen des Gebäudes.

FOLGENDE GRUNDLEISTUNGEN FÜR SIE IN DER ÜBERSICHT:

​

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr gem. § 28 WEG je Sonder- /Teileigentum

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  • Erstellung der Jahresabrechnung im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum

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  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung und Niederschrift der Beschlüsse

​

  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung

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  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

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  • Rechnungskontrolle und Zahlungsanweisung

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  • Geldverwaltung – Kontoführung

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  • Buchführung

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  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

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  • Abwicklung von Schadensfällen

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  • Instandhaltung und Instandsetzung

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